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Vereinssatzung - VEEBFF
Verein zur Erhaltung und Erforschung bananischer Flora und Fauna
§1.1 Der "Verein zur Erhaltung und Erforschung bananischer Flora und Fauna" (kurz VEEBFF) ist ein Verein, der sich der Erforschung und Erhaltung der Tier und Pflanzenwelt der (Sinn)Freien Bananenrepublik Bananaworld widmet.
§1.2 Der VEEBFF besteht aus den Sparten Maritim, Tropisch, Gemäßigt, Wüste und Übernatürlich
§1.3 Jede Sparte kann machen, was sie will, solange sie sich innerhalb der Vereinssatzungen bewegt.
§1.4 Jede Sparte bestimmt einen Vorsitzenden, der gleichzeitig Mitglied des Vorstandes ist
§2 Der VEEBFF hat seinen Hauptsitz in Carriba.
§3.1 Dem Verein beitreten kann jeder, der das 15. Lebensjahr erreicht hat.
§3.2 Jedes Vereinsmitglied kann aus dem Verein austreten, sobald er ein schriftliches Ersuchen beim Vereinsvorstand eingereicht hat. Desweiteren hat der/die Austretende für alle Vereinsmitglieder eine Abschiedsfeier zu veranstalten.
§4.1 Da der Verein von dem unendgeldlichen Einsatz der Mitglieder getragen wird, besteht kein Grund Vereinsbeiträge zu erheben.
§4.2 Jedes Mitglied ist im Gegenzug verpflichtet ein monatliches Mindestmaß von 4 Stunden vereinsnütziger Arbeit zu leisten.
§4.3 Den verschiedenen Vereinssparten ist es überlassen für Ausbildungen und Weiterbildungen Entlohnungen zu verlangen (Geld, Tauschgegenstände, was auch immer).
§5.1 Der Vorstand des Vereins besteht komplett aus Vereinsmitgliedern.
§5.2 Der Vorstand besteht aus den 5 Vorsitzenden der einzelnen Sparten.
§5.3 Falls ein neues Vorstandsmitglied gewählt wurde, muss diese/r auf eigene Kosten im Beachclub eine Lokalrunde schmeißen
§6 Die Mitgliederversammlung findet nur dann statt, wenn eines der Vereinsmitglieder dies wünscht. Der Mindestzeitraum zwischen zwei Versammlungen liegt bei 3 Wochen. Der Ort der Mitgliederversammlung wird spontan vom Vorstand bestimmt. .
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